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VG Ansbach, 08.03.2007 - AN 5 K 06.01772 |
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- BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80
Sasbach
Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2007 - AN 5 K 06.01772
Grundrechte geht, kann sich die Klägerin nicht stützen (BVerfGE 61, 82), da sie als Gebietskörperschaft dem Staat nicht in gleicher Weise gegenüber steht und mithin der Ausübung der Staatsgewalt nicht genauso unterworfen ist wie eine natürliche Person, für die die Grundrechte Abwehrrechte gegen staatliche Eingriffe darstellen. - BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91
Gleichstellungsbeauftragte
Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2007 - AN 5 K 06.01772
Darüber hinaus ist die Betroffenheit in diesem Recht nur dann festzustellen, wenn in den inneren Kernbereich des Selbstverwaltungsrechts und nicht nur punktuell und begrenzt die Organisation einer Gemeinde eingegriffen wird (BVerfG, Beschluss vom 26.10.1994, 2 BvR 445/91). - BVerwG, 15.11.2006 - 8 C 18.05
Samtgemeindeumlage; Umlage; Finanzausgleich; Kommune; Selbstverwaltungsgarantie; …
Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2007 - AN 5 K 06.01772
Aus diesen Gründen fällt die Durchführung der Kurse durch die Klägerin in den ihr vom Staat übertragenen Wirkungskreis, so dass auch die Nebenbestimmung 3.5 Satz 2 die Klägerin nicht in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzen kann, weil eine Regelung im übertragenen Wirkungskreis nicht in die in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG geregelte Zusicherung der umfassenden Befugnis, die Geschäfte im Bereich der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich zu führen, eingreift (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.11.2006, 8 C 18/05, hier die niedersächsische Samtgemeindeumlage betreffend).